Häufig gestellte Fragen
Was bezahlt die Krankenkasse bezüglich den Wochenbettbesuchen?
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Wochenbettbesuche inkl. des Fahrtwerges (i.d.R. max. 15km/Weg) durch die kantonal anerkannte, freiberufliche Hebamme während 56 Tagen nach der Geburt. Dabei werden bei Erstgebärenden und/oder bei Schwangerschaften/Geburten mit bestimmten medizinischen Risiken 16 Besuche übernommen. Bei Mehrgebärenden ohne medizinische Risiken 10 Besuche.
Muss ich das Pikettgeld selber zahlen?
Grundsätzlich muss das Pikettgeld von einmalig CHF 150.- durch die Patientin selbst beglichen werden. Einige Zusatzversicherungen der Krankenkassen oder Wohngemeinden übernehmen allerdings einen Teil der Kosten oder den gesamten Betrag. Dies muss durch die Patientin selbst bei ihrer Krankenkasse oder ihrer Wohngemeinde abgeklärt bzw. eingereicht werden.
Wie viel Kostet das Erstgespräch und wer bezahlt das?
Das Erstgespräch wird mit CHF 100.- pro 60 Min. abgerechnet. Für ein geführtes Erstgespräch erhält die Patientin eine Rechnung gestellt, da diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Wie viel Kostet ein Geburtsvorbereitungskurs und wer Übernimmt die Kosten?
Die Kosten des privaten Geburtsvorbereitungskurses durch die Hebamme Janine Jonischus belaufen sich auf
CHF 150.- à 60 Minuten.
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt CHF 150.- der Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses in Gruppen oder privat.
Was bezahlt die Krankenkasse bei den Schwangerschaftskontrollen?
Die regulären Schwangerschaftskontrollen inkl. des Fahrtweges (i.d.R. max. 15km/Weg) durch die Hebamme werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Sofern die Hebamme die entsprechenden Bewilligungen für die Freiberuflichkeit erhalten hat.
Wer bezahlt die Stillvorbereitung/Das Kolostrumbanking
Entweder wird das Kolostrumbanking im Rahmen einer privaten Geburtsvorbereitung oder eines Erstgespräches instruiert. Die Kosten sind dann inbegriffen in den jeweiligen Konsultationen. Wird ein Termin ausschliesslich für das Kolostrumbanking vereinbart, wird eine Stillberatung abgerechnet. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt den Betrag von insgesamt 3 Stillberatungen während Schwangerschaft und Sitllzeit.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Rückbildungskurses?
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse ist nicht verpflichtet die Kosten eines Rückbildungskurses zu übernehmen. Viele Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernehmen allerdings einen Teil der Kosten. Dies ist individuell, selbständig durch die Patientin abzuklären.
